ARD/ZDR Rundfunkgebühren

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Rundfunkgebühren

Gebührenchecker

Die Gebühren stellen kein Entgelt für die einzelnen Programmangebote oder gar die Nutzung bestimmter Programme dar. Sie sind vielmehr von jedem Rundfunkteilnehmer zu entrichten, der ein »Rundfunkgerät zum Empfang bereithält« unabhängig davon, ob und welche öffentlich-rechtlichen und/oder kommerziellen Programmangebote genutzt werden. Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro.

Zum 1. Januar 2007 endete die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich wiedergeben können. Bei der Gebührenpflicht wird unterschieden zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten.

 

Informationen zum Thema Rundfunkgebühren

10 Fragen – 10 Antworten

1. Wie hoch sind die monatlichen Rundfunkgebühren?

Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Radio, ein Neuartiges Rundfunkgerät sowie ein Radio und neuartiges Rundfunkgerät 5,76 Euro. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Fernsehgerät, ein Radio und ein Fernsehgerät, ein Fernsehgerät und ein neuartiges Rundfunkgerät sowie für ein Radio, ein Fernsehgerät und ein neuartiges Rundfunkgerät 17,98 Euro. Die Höhe der Gebühren wird in Deutschland von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestimmt. Die endgültige Festsetzung der Gebührenhöhe ist dann Sache der einzelnen Bundesländer.

2. Was hat sich geändert? (Befreiungsverfahren, Internet-PC)

Das Befreiungsverfahren ist jetzt an bestehende, gesetzlich definierte soziale Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, BAföG etc.) gekoppelt. Die Antragsformulare sind bei den Sozialbehörden oder direkt bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln erhältlich. Zum 1.1.2007 endete die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Geräte, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können (neuartige Rundfunkgeräte wie z.B. Internet-PCs oder UMTS-Handys). Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben. Statistisch wird davon ausgegangen, dass nahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereit halten.

3. Wer ist Rundfunkteilnehmer?

Nach gesetzlicher Definition ist Rundfunkteilnehmer, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Auto zugelassen ist. Auch Auszubildende mit eigenem Einkommen, die im Haushalt der Eltern leben, sind Rundfunkteilnehmer und gesondert gebührenpflichtig.

4. Was sind Rundfunkgeräte?

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können. Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

5. Ich zahle bereits Kabelgebühren. Muss ich darüber hinaus Rundfunkgebühren entrichten?

Ja, denn Rundfunkgebühren haben mit Kabelgebühren nichts zu tun. Wer ein Rundfunkgerät hat, muss es anmelden, egal wie er sein Programm empfängt: über Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder über das Internet.

6. Muss ich meinen Fernseher anmelden, auch wenn ich ihn nie benutze?

Ja. Allein das Bereithalten eines Gerätes ist für die Gebührenpflicht entscheidend. Dabei spielt es keine Rolle, wem das Gerät gehört, ob man öffentlich-rechtliche oder private Programme anschaut, viel oder gar nicht fernsieht. Die Anmeldepflicht gilt sogar für defekte Geräte, die mit geringem Aufwand repariert werden können.

7. Wie viele Schwarzseher gibt es?

Tatsache ist: Neun von zehn Personen bezahlen fair und gesetzestreu ihre Rundfunkgebühren. Damit sind Schwarzseher klar in der Minderheit. Dass die Zahl der Schwarzseher relativ niedrig ist, liegt auch an den Rundfunkgebühren-Beauftragten, die im Auftrag des SWR Gebührenkontrollen durchführen und berechtigt sind, alle dafür notwendigen Auskünfte zu verlangen.

8. Wie wichtig ist die Rundfunkgebühr für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Ohne die Rundfunkgebühr ist der gemeinwohlorientierte öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in seiner jetzigen Form undenkbar. Die Rundfunkgebühren decken über 80 Prozent des Gesamtbedarfs und sind somit die wichtigste Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die restlichen Einnahmen stammen aus Koproduktionen, Programmverwertungen, sonstigen betrieblichen Einnahmen und Werbung. Dieser Mischfinanzierung liegt die Idee zugrunde, die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu bewahren und ihn wirksam vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme zu schützen. Gleichzeitig entlastet die Mischfinanzierung auch den Gebührenzahler.

9. Welche Programme werden aus Gebührengeldern finanziert?

Grundsätzlich werden alle öffentlich-rechtlichen Programme über die Rundfunkgebühr finanziert. Dazu gehören neben ARD und ZDF, ARTE, 3sat, PHOENIX, KI.KA sowie allen Hörfunk- und Fernsehprogrammen der Landesrundfunkanstalten, ARD Digital, DeutschlandRadio Kultur und Deutschlandfunk. Eine Übersicht der SWR-Programme findet sich auf der Rückseite.

10. Was besagt der Programmauftrag des SWR?

Der Programmauftrag des SWR ist durch den gemeinsamen Staatsvertrag der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz festgelegt: „Der SWR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders zu entsprechen. Die Programme des SWR dienen der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Die Gliederung des Sendegebiets in die beiden Länder ist auch in den gemeinsamveranstalteten Programmen angemessen zu berücksichtigen.“ (§ 3.5 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk vom 31. Mai 1997)

 

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Rundfunkgeräte

Herkömmliche und Neuartige

Herkömmliche Rundfunkgeräte

Herkömmliche Rundfunkgeräte haben ein Rundfunkempfangsteil (z. B. Tuner, Radio- und TV-Karte) und empfangen das Rundfunkprogramm über Antenne, Kabel oder Satellit. Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.

Neuartige Rundfunkgeräte

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie. Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen ... PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen ... Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können ... UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.

 

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Abteilung Rundfunkgebühren
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Gesetzlicher Vertreter: Peter Boudgoust, Intendant
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Konzept, Design und Realisierung
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